Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Für Teilnehmer und Teilnehmerinnen ausgeschriebener Angebote
von Signature-Events by SchneeQuotient E&T AG, namentlich "Ski-Spass", "Ski&Chill", "Rom&Chill", Kundenevents, Autofahrevents

Signature-Events ist eine Abteilungen der SchneeQuotient E&T AG. 

Veranstalterin für die Angebote auf den Webseiten

  • www.signature-events.ch
  • www.lilian.ch
  • www.ski-chill.ch
  • www.ski-spass.ch

ist die SchneeQuotient E&T AG (nachfolgend SchneeQuotient genannt).
 

Teilnehmeranmeldung

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs registriert und berücksichtigt. Der Vertrag wird mit unserer Bestätigung abgeschlossen.
 
Meldet ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin weitere Teilnehmende an, so steht er oder sie für deren Verpflichtungen wie für die eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung der Aktivität.
 

Teilnahmebedingungen

Bei den Angeboten von Signature-Events ist die Anreise falls nicht anders ausgeschrieben Sache der Teilnehmenden. Sie sind dafür besorgt, programmgemäss einzutreffen.
 
Die Teilnehmenden  sorgen für eine genügende Unfallversicherung, die insbesondere die gebuchte Aktivität versichert. 
 
Teilnehmende nehmen selbstverantwortlich an den Aktivitäten von Signature-Events teil. Sie informieren SchneeQuotient oder stellvertretend den Guide wahrheitsgetreu über ihr Können, ihre Fähigkeiten sowie über allfällige Schwierigkeiten usw.
 
Die Teilnehmenden von Signature-Events Skiangeboten sind selber für die korrekte Ausrüstung (Skis, korrekt eingestellte Bindungen, Schuhe usw.) verantwortlich. Sie sind verpflichtet, die Anweisungen des Guides und allfällige Schutz- und Sicherheitskonzepte zu befolgen.
 
Werden technische Geräte wie Videokameras, Fotokameras, Smartphones usw. auf die Aktivität mitgenommen, ist der Teilnehmer oder die Teilnehmerin selber für einen geeigneten Schutz besorgt.

Die Teilnehmenden kümmern sich selbstverantwortlich um die nötige Erfüllung der Einreise-Voraussetzungen für ein Destinationsland und/oder die Erfüllung von allenfalls behördlich angeordneten Massnahmen für Restaurantbesuche, Veranstaltungen, Hotelübernachtungen etc. im entsprechenden Destinationsland.
 
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierung- und Extra-Rückreisekostenversicherung.
 

Programm- und Leistungsänderungen vor Aktivitätsbeginn

SchneeQuotient behält sich das Recht vor, bei Vorliegen objektiver Gründe wie Naturereignisse, behördlichen Massnahmen, Gesundheitsrisiken, höherer Gewalt usw. Programm- und Leistungsänderungen vorzunehmen. SchneeQuotient orientiert die Teilnehmer bei wesentlichen Vertragsänderungen rasch möglichst über die Änderung und allfällige Preiserhöhungen.

Bei wesentlichen Vertragsänderungen können die Teilnehmer innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Ohne Mitteilung innert Frist, nimmt der Teilnehmer die Programm- resp. Leistungsänderung an.
 

Veranstaltungsabsage durch SchneeQuotient

SchneeQuotient kann Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl bis 20 Tage vor Anlass absagen.
Die Anzahl der Mindestteilnehmer variiert. Sie ist in der jeweiligen Angebots-Ausschreibung und/oder Individualgruppen-Offerte deklariert.
 

Reiserücktritt durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin

Teilnahme-Abmeldungen werden ausschliesslich per E-Mail lilian@signature-events.ch oder per Post an die Adresse SchneeQuotient E&T AG, Lilian Kummer, Bergstrasse 10, 8309 Nürensdorf entgegengenommen.
 
Zur Berechnung der untenstehenden Fristen ist das Eintreffen der Rücktrittsmitteilung bei SchneeQuotient zu den normalen Bürozeiten massgebend. (An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist der nächste normale Werktag massgebend).
 
Absagen

  • bis 50 Tage vor Event-Anreisetag keine Teilnahmegebühren
  • 50 bis 31 Tage vor Event-Anreisetag 50% der Teilnahmegebühren
  • 30 bis 0 Tage, no-show vor Event-Anreisetag 100% der Teilnahmegebühren

 Für die Annullation von zusätzlich reservierten Hotelzimmern gelten die Bestimmungen des jeweiligen Hotels.
 
Bestehende oder neu eingeführte Schutzkonzepte oder andere Gesundheits- und sanitarischen Massnahmen berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung des Events, der Reise oder der Aktivität.
 

Nicht bezogene Leistungen

Während der Aktivität nicht bezogene Leistungen werden nicht rückerstattet.
 

Haftung von SchneeQuotient

SchneeQuotient weist darauf hin, dass die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten immer mit einem erhöhten Risiko einhergeht, welches jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin selber trägt.
 
SchneeQuotient haftet in folgenden Fällen nicht:
 

  • Versäumnisse des Teilnehmers oder der Teilnehmerin vor oder während des Events (z.B. mangelhafte Ausrüstung, Nichtbefolgen von Weisungen des Guides, Teilnahme an Aktivitäten, die nicht dem eigenen Können entsprechen, Nichteinhalten von Schutz- und Sicherheitskonzepten, Teilnahme am Event unter Drogeneinfluss…)
  • Der Schaden wurde durch ein unvorhersehbares oder nicht abwendbares Versäumnis eines Dritten, an der Vertragserbringung nicht beteiligten, verursacht (z.B. Kollision…)
  • Der Schaden wurde durch höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches SchneeQuotient oder ein Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte, verursacht


Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Smartphones usw. haftet SchneeQuotient nicht.
 
Für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist die Haftung von SchneeQuotient auf den doppelten Arrangementpreis/Person je Teilnehmer beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung fällt dahin, wenn der Schaden absichtlich oder grobfahrlässig zugefügt wurde.
 
Enthalten anwendbare nationale Gesetze, internationale Abkommen oder auf internationalen Abkommen beruhende nationale Gesetze Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse, so kann sich SchneeQuotient darauf berufen und haftet nur im Rahmen dieser anwendbaren Bestimmungen.
 
SchneeQuotient haftet nicht für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangenen Feriengenuss, Frustrationsschäden und dergleichen.
 
Die ausservertragliche und quasivertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzes-bestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen. Die ausservertragliche und quasivertragliche Haftung kann keine weitergehende Haftung begründen als die vertragliche Haftung.
 
Beigezogene Leistungserbringer, Guides usw. können sich auf vorstehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse berufen, soweit sie nicht eigenständige Vereinbarungen mit den Teilnehmenden abgeschlossen haben.
 

Datenschutz

SchneeQuotient benötigt von dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung.
 
SchneeQuotient untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und ist damit verpflichtet, diese Teilnehmerdaten sicher aufzubewahren. SchneeQuotient speichert diese Daten in der Schweiz.
 
SchneeQuotient leitet diese Teilnehmerdaten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiter. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht.
 
Sowohl SchneeQuotient wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Teilnehmerdaten an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Hotels.
 
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.
 
Besonders schützenswerte Personendaten
Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass SchneeQuotient besonders schützenswerte Personendaten erheben müssen. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
 
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei Lilian Kummer (lilian@signature-events.ch) abzubestellen.
 
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an Lilian Kummer (lilian@signature-events.ch)
 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
 
Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird 3900 Brig vereinbart.
 
Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare Bestimmungen in nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen.
 
Firmendomizil: SchneeQuotient E&T AG, c/o Kummer, Sportplatzweg 9, 3987 Riederalp
Korrespondenzadresse: SchneeQuotient E&T AG, Bergstrasse 10, 8309 Birchwil
 

Veranstaltungen “Winterfahrtraining im Engadin“ und „Ice-Drifting Lapland“

Diese Veranstaltungen werden von Driving Graubünden mit Sitz in Cazis GR durchgeführt.
SchneeQuotient ist nicht Veranstalterin dieser Angebote. Die Teilnehmenden schliessen die Verträge direkt mit Driving Graubünden ab. Die nachstehenden Informationen dienen lediglich der Information, damit die Teilnehmenden sich bereits im Voraus über die Teilnahmebedingungen informieren können. Alleine massgebend sind die Bedingungen von Driving Graubünden welche unter www.drivinggraubuenden.ch oder www.ice-drifting.ch abgerufen werden können.
 

Teilnahmebedingungen für  “Winterfahrtraining im Engadin“ und „Ice-Drifting Lapland“

Zur Teilnahme an den Veranstaltungen beinhaltenden "Fahrsicherheitstraining Auto" ist zugelassen:
 

  1. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist im Besitz eines gültigen Fahr- und Fahrzeugausweises.
  2. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin verfügt über ein betriebssicheres, immatrikuliertes Fahrzeug, wenn der Kurs mit eigenen Autos absolviert wird.
  3. DerTeilnehmer oder die Teilnehmerin hat den Kurs im Voraus bezahlt und anerkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Driving Graubünden.

Die Kurssprache ist deutsch.
Der Veranstalter kann die Vorlage des Führerausweises verlangen. Fahrzeugbesitzer/Teilnehmende sind selber für eine genügende Haftpflicht- und Kaskoversicherung besorgt.
 
Während der gesamten Kursdauer sind die vom Veranstalter beauftragten Instruktoren den Teilnehmenden gegenüber weisungsbefugt. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmende aus dem Fahrtraining zu nehmen, falls sie trotz wiederholten Aufforderungen den Instruktionen nicht Folge leisten. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
 
Vor und während dem Fahrsicherheitstraining ist das Konsumieren von alkoholischen Getränken, Drogen oder ähnlichen Substanzen untersagt. Zuwiderhandlungen bewirken einen sofortigen Ausschluss vom Winterfahrsicherheits-Training ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
 
Allenfalls zur Verfügung gestellte Fahrzeuge durch einen Fahrzeug-Partner dürfen ausschliesslich auf der vom Instruktor vorgegebenen Strecke benützt werden und sind während des Kurses unter Anweisung der Instruktoren von Beginn bis zum Schluss der Veranstaltung durch den Fahrzeug-Partner vollkaskoversichert.
Schäden an zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, welche durch Nichtbefolgung der Anweisungen des Instruktors oder sonst wie verschuldet entstehen, werden verrechnet.
 
Begleitpersonen, die nicht am Fahrtraining teilnehmen, sind berechtigt, sich beim und im VIP-Zelt aufzuhalten. Sie haben keine Berechtigung auf Einsitz in den Fahrzeugen, weder als Fahrer noch als Beifahrer, andernfalls werden diese nachverrechnet.
 

Nürensdorf, 20.10.2020
 
Firmendomizil: SchneeQuotient E&T AG, c/o Kummer, Sportplatzweg 9, 3987 Riederalp
Korrespondenzadresse: SchneeQuotient E&T AG, Bergstrasse 10, 8309 Birchwil